Bildungsmedien in der Erwachsenenbildung unterliegen teilweise einer staatlichen Kontrolle oder Zulassung. Ein Beispiel sind die Integrationssprachkurse Deutsch als Zweitsprache des Bundes. Damit Bildungsmedien an den Volkshochschulen und Instituten verwendet werden können, müssen sie die Anforderungen eines verbindlichen Curriculums für Integrationssprachkurse umsetzen. So sollen die Teilnehmer/-innen von Integrationskursen nicht nur Deutsch lernen, sondern auch Wissen über Gepflogenheiten, Kultur, Recht und Geschichte erwerben.
In den anderen Fremdsprachen orientieren sich die Lehrwerke am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarats, der wiederum als Basis für sämtliche international anerkannten Sprachprüfungen dient.