Themendossier:

Bildungsmedien
und Urheberrecht

Sowohl für die Herstellung als auch für die Nutzung von analogen und digitalen Bildungsmedien gilt eine Vielzahl von rechtlichen Rahmenbedingungen. Diese sind – auch durch die große Variation an Bildungsmedien und Nutzungsszenarien in Allgemeinbildung, Erwachsenenbildung und beruflicher Bildung – komplex.

Nutzung und Vergütung

Zentral ist das Urheberrecht. Es gibt dem Urheber bzw. der Urheberin eines Textes, Fotos o. ä. das Recht, selbst über die Nutzung zu entscheiden und für die Nutzung eine Vergütung zu verlangen. Wer die Texte, Bilder o.ä. von anderen nutzen will, muss dies also in den meisten Fällen vom Urheber oder der Urheberin genehmigen lassen und ihr oder ihm für die Nutzung etwas bezahlen. Bildungsmedien enthalten oft bis zu 1.000 Texte und Fotos verschiedener Urheber/-innen. Die Honorare und Gebühren für die entsprechenden Nutzungsformen in gedruckten und digitalen Medien haben sich zu einem gravierenden Kostenfaktor in der Verlagskalkulation entwickelt.

Besonderer Schutz für Bildungsmedien

Gleichzeitig sind Materialien für den Unterrichtsgebrauch vom Gesetzgeber besonders geschützt: Sie dürfen grundsätzlich nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers vervielfältigt werden. Denn Bildungsmedienverlage entwickeln Materialien ausschließlich für das Bildungswesen, Nebenmärkte gibt es nicht. Anders als zum Beispiel bei Romanen gibt es für Schulbücher keine so genannte Zweitverwertung in Form von Sonderausgaben, Taschenbüchern, Vergabe von Verfilmungsrechten oder ähnlichem. Schulbücher werden ausschließlich für den Schulgebrauch hergestellt und können nur an Schulen, Lehrkräfte und Schüler/‑innen verkauft werden.

Digital und analog kopieren in der Schule

Um den Lehrkräften dennoch digitale und analoge Kopien zu ermöglichen, gibt es praxisnahe und einfache Regelungen. Außerdem bieten die Bildungsmedienverlage spezielle Produkte an, z. B. Kopiervorlagen, bei denen die Rechte geklärt sind und die Lehrkräfte problemlos vervielfältigen und verwenden können. An deutschen Schulen werden jährlich 483 Millionen Kopien und 40 Millionen Scans aus Schulbüchern und Unterrichtsmaterialien angefertigt.

Herausgeber: Verband Bildungsmedien e. V.

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