An den allgemeinbildenden Schulen ist der Begriff „Schulbuch“ in den Schulbuchzulassungsverordnungen der einzelnen Bundesländer genau definiert. Schulbücher sind Druckwerke oder digitale Medien „für die Hand der Schülerin oder des Schülers, die dazu dienen, die Bildungsstandards, die Niveaustufen oder den Lehrplan eines Faches oder eines Fächerverbundes einer bestimmten Schulart oder eines bestimmten Schultyps nach den dort benannten Zielen, Kompetenzen und Inhalten zu erfüllen“, gilt z. B. für das Land Baden-Württemberg. Ein zentrales Merkmal von Schulbüchern ist also ihre curriculare Struktur: Lerninhalte bauen aufeinander auf – über ein ganzes Schuljahr und häufiger sogar über mehrere Schuljahre bis hin zu einem bestimmten Abschluss. Schulbücher folgen Lehrplänen und Bildungsstandards und können deshalb bis zu 16 Regionalausgaben haben.
Neben dem Lehrwerk gibt es für Lernende beispielsweise auch Arbeitshefte, Vokabelhefte, Übungssoftware, Prüfungs- und Klassenarbeitstrainer, Atlanten, Formelsammlungen, Online-Portale zur Selbsteinschätzung und Lektüren. Für die Lehrkräfte sind beispielsweise didaktische Anmerkungen, d. h. Lehrerbände oder Lehrerhandbücher, Online-Portale zur Leistungsstandmessung, Klausurenvorschläge, Tests, Musterprüfungen erhältlich. Auch didaktische Handpuppen, Hör-CDs, Whiteboardsoftware oder Liederbücher sind Bildungsmedien und werden von den Bildungsmedienverlagen als Teil der Lehrwerksreihen angeboten.